Für Schadstoffmessungen gelten europaweit gesetzliche Grenzwerte. Die ersten Abgasvorschriften für Pkw in der Europäischen Gemeinschaft traten 1970 in Kraft. Die heute übliche Bezeichnung „Euro-Norm“ wurde 1992 mit der Abgasstufe Euro 1 eingeführt, aktuell gilt die Euro-6-Norm. Im Zuge der Entwicklung von Euro 1 bis Euro 6 hat der Gesetzgeber die Grenzwerte für Stickoxide bei Pkw um 97 Prozent und für Partikel um 98 Prozent gesenkt. Die EU-Normwerte für Kraftstoffverbrauch und Emissionen werden in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren, dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ), auf einem Prüfstand ermittelt. Weder die Testwagen noch die Abläufe der Messung dürfen verändert werden. Die Rahmenbedingungen sind klar definiert: So muss zum Beispiel immer das Tagfahrlicht des Autos an sein, es muss ein bestimmtes Motoröl verwendet werden, und auch für die Reifen gibt es klare Vorgaben zu Typ und Größe.
Vertreter der Mitgliedsstaaten der UNECE haben mit Unterstützung der Automobilindustrie ein neues Verfahren entwickelt. 2017 wurde der veraltete NEFZ durch den moderneren Standard WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedures)
ersetzt.
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