• Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) - auch bekannt als Verordnung EG 1907/2006 – ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten und hat zum Ziel, den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Gefahren zu gewährleisten, die durch chemische Substanzen entstehen.
• Artikel 33 dieser EU-Verordnung legt fest, dass Abnehmer über das Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC = Substances of Very High Concern) in Erzeugnissen informiert werden müssen, damit deren sichere Verwendung gewährleistet ist. Dementsprechend erfüllen wir hiermit diese Vorschrift, indem wir unseren Abnehmern alle einschlägigen Informationen zur Verfügung stellen.
• Falls Sie mehr über die REACH-Verordnung erfahren möchten, besuchen Sie bitte die Homepage der
Europäischen Chemikalienagentur.
• Aufgrund der von unserer Lieferkette erhaltenen Informationen sowie unserer eigenen Produktdaten sind nach unserem besten Wissen die in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenprozent (w/w) in Erzeugnissen vorkommenden SVHCs in der „SVHC-Liste“ für das jeweilige Fahrzeug/Teil, die Sie im Folgenden finden, angegeben.
• Gegebenenfalls enthält die jeweilige „SVHC-Liste“ für das spezielle Fahrzeug/Teil auch besondere Informationen zur sicheren Verwendung für die SVHC enthaltenden Erzeugnisse.