Information über den Energieverbrauch
Und die CO2-Emissionen des neuen Pkw
- Marke: Kia Handelsbezeichnung: EV6 77.4 RWD
- Antriebsart: Elektromotor STD Elektromotor, 168 kW, RWD
- Kraftstoff: entfällt anderer Energieträger: Elektrisch
- Energieverbrauch (Kombiniert): 16,5 kWh/100km
- CO2-Emissionen (Kombiniert): 0,0 g/Km1)
- Elektrische Reichweite: 528 Km
Weitere Angaben:
Stromverbrauch bei rein
elektrischem Betrieb
kombiniert 16,5 kWh/100km
- Innenstadt 10,6 kWh/100km
- Stadtrand 12,1 kWh/100km
- Landstraße 14,6 kWh/100km
- Autobahn 22,0 kWh/100km
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung : 1.029,60 EUR/Jahr
(Strompreis: 41,60 ct/kWh (Jahresdurchschnitt 2023))
Mögliche CO2-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr)2):
- bei einem angenommenen mittleren durchschnittlichen CO2-Preis von 115,00 EUR/t : __0 EUR
- bei einem angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO2-Preis von 50,00 EUR/t : __0 EUR
- bei einem angenommenen hohen durchschnittlichen CO2-Preis von 190,00 EUR/t: __0 EUR
Kraftfahrzeugsteuer :Befristet steuerbefreit
Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PkwModelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2. 1) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt 2) Aufgrund der CO2-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO2- Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei angenommenen CO2-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO2-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO2-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info 3) Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030