Als Unternehmer sind Sie für die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter verantwortlich ‒ auch juristisch. Deshalb ist es wichtig, Ihr Möglichstes zu tun, dass all Ihre Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Pflichten bestens geschützt sind. Auch unterwegs.
Arbeitssicherheit in Bezug auf ein Fahrzeug schließt einige Verantwortungsbereiche ein, zum Beispiel, ob das bereitgestellte Fahrzeug für seinen Verwendungszweck geeignet und korrekt gewartet ist. Zusätzlich sollte der Arbeitgeber darauf achten, dass der Fahrer einen gültigen Führerschein hat, versichert ist und nicht unter dem Druck steht, zu viele Termine in einer bestimmten Zeit wahrnehmen und deshalb zu weit oder zu schnell fahren zu müssen. Sollten Sie diese Pflichten vernachlässigen, können rechtliche Konsequenzen drohen. Grundsätzlich sollten Unternehmen darauf achten, dass im Zweifelsfall die Firma selbst und nicht einzelne Mitarbeiter strafrechtlich verfolgt werden, obwohl die Firmenleitung, das Management oder andere Individuen trotzdem wegen krimineller, gesundheitsgefährdender oder sicherheitsrelevanter Aspekte belangt werden können. Einfache Regeln und Abläufe beugen Problemen vor: Checken Sie regelmäßig die Führerscheine Ihrer Mitarbeiter, halten Sie die Inspektionsintervalle ein, testen Sie Ihre Fahrzeuge auf Fahrsicherheit und kümmern Sie sich um eine angemessene Versicherung der Fahrzeuge wie der Fahrer. Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass auch Ihre Fahrer ihre Pflichten kennen, zum Beispiel den Reifendruck regelmäßig zu prüfen und auf Verschleiß zu achten. Spezialisierte Risikomanager können detailliert Auskunft darüber geben, wie man sein Unternehmen gegen Strafverfolgung absichert, sollte das Undenkbare passieren. Die geeigneten Grundlagen zu schaffen, die vom höheren Management eingehalten, befürwortet und durchgesetzt werden, ist jedoch ein guter Anfang.
Ironischerweise bergen Fahrzeuge, die dem Unternehmen gar nicht selbst gehören, die größte Gefahr für das Risikomanagement eines Unternehmens. Sollte ein Mitarbeiter sein eigenes Fahrzeug dienstlich nutzen, unterliegt er denselben Regularien, als wäre er in einem Dienstwagen unterwegs. Das Unternehmen muss also wissen, ob das Fahrzeug über das Pendeln hinaus für den dienstlichen Einsatz entsprechend versichert ist, ob es ordentlich gewartet wurde, den Sicherheitsanforderungen entspricht und ob der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat. Dieser zusätzliche Verwaltungsaufwand ‒ manchmal aufgrund von Fahrern, die nur gelegentlich ihr eigenes Fahrzeug dienstlich nutzen müssen ‒ hat dazu geführt, dass manche Firmen komplett auf Mietfahrzeuge oder einen eigenen Fuhrpark umgeschwenkt sind. Privatfahrzeuge in den Flottenregularien und der Verwaltung zu vernachlässigen, öffnet unangenehmen Untersuchungen und strafrechtlicher Verfolgung Tür und Tor, vor allem wenn einem Fahrer auf Dienstreise in seinem eigenen Fahrzeug etwas zustößt.
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