Rechtliche Hinweise
*der Preis beinhaltet €2.400,- E-Mobilitätsbonus inkl. MwSt.
1 Um die maximale Ladegeschwindigkeit zu erreichen, muss der Kia EV6 ein 800-Volt-Ladegerät für Elektrofahrzeuge verwenden, das mindestens 240 kW Strom liefert. Die tatsächliche Ladegeschwindigkeit und Ladezeit können von der Batterietemperatur, Batteriezustand, dem Ladestand und den äußeren Wetterbedingungen beeinflusst werden.
2 Die Reichweite wurde nach dem standardisierten EU-Messverfahren (WLTP) basierend auf 77,4 kWh Akkupack, Heckantrieb und 19“-Rädern ermittelt (abgebildetes Fahrzeug mit 20“-Rädern). Der individuelle Fahrstil und weitere Faktoren wie Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topographie und der Einsatz von stromverbrauchenden Geräten/Aggregaten haben Einfluss auf die reale Reichweite und können diese ggf. reduzieren.
3 Kia-Hochspannungs-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugen (PHEV) sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die KIA-Garantie für einen Zeitraum von 7 Jahren ab Erstzulassung oder 150.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48V und 12V) in Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die Kia-Garantie unabhängig vom Kilometerstand für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Erstzulassung. Nur für EVs und PHEVs garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70 %. Die Kapazitätsreduzierung der Batterie in HEV und MHEV wird nicht von der Garantie abgedeckt. Um eine mögliche Kapazitätsreduzierung zu minimieren, befolgen Sie die Anweisungen unter […] oder schlagen Sie in der Bedienungsanleitung nach. Weitere Informationen zur Kia-Garantie finden Sie unter www.kia.com/at
4 Die Kia-Garantie erstreckt sich über einen Zeitraum von 7 Jahren ab Erstzulassung oder 150.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt. Gültig in allen EU-Mitgliedsstaaten (plus Norwegen, Schweiz, Island & Gibraltar) Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, z.B. für Batterie, Farbe und Ausrüstung, gemäß den örtlichen Bedingungen. Weitere Informationen zur Kia-Garantie finden Sie unter www.kia.com/at
5 Über das sogenannte "Over-the-Air"-Verfahren ("OTA-Updates") stehen für Neufahrzeuge, welche ab Mai 2021 ausgeliefert wurden, innerhalb der 7-jährigen Laufzeit der Kia-Garantie pro Fahrzeug zwei kostenlose Updates der Karten eines zusammen mit dem Fahrzeug erworbenen Navigationssystems und der Head Unit Software zur Verfügung. Nach Verbrauch der zwei kostenlosen OTA-Updates können weitere OTA-Updates kostenpflichtig über die Kia Connect App heruntergeladen werden. Alternativ kannst du innerhalb der 7-jährigen Laufzeit der Kia-Garantie Updates der Karten des Navigationssystems und der Head Unit Software zwar nicht über OTA, aber über (i) die folgende Webseite https://update.kia.com/EU/E1/Main oder (ii) deinen Kia-Partner erhalten. Die Updates selbst sind in den Fällen (i) und (ii) kostenlos. Im Fall (ii) kann der Kia-Partner jedoch seine Arbeitszeit verrechnen. Nach Ablauf der 7-jährigen Kia-Garantie sind allenfalls verfügbare Updates der Karten des Navigationssystems und der Head Unit Software kostenpflichtig. Allfällige Ansprüche nach dem VGG bleiben davon unberührt.
6 Preisvorteil Kia EV6
Preisvorteil (inkl. Kia-Partner Beteiligung) bestehend aus € 7.600,00 Retailbonus (entspricht der Importeursbeteiligung an der Elektromobilitätsförderung), € 6.000,00 Kaufvertragsbonus für Lagerfahrzeuge MY24 sowie möglicher Elektro PKW Förderung (€ 3.000,00 E-Mobilitätsbonus des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und € 400,00 Versicherungsbonus bei Abschluss eines Kia Versicherung Vorteilssets. Der Kia Versicherungsbonus ist nur gültig bei Kauf eines Neu- oder Vorführwagens und bei Abschluss eines Vorteilssets bestehend aus Haftpflicht, Vollkasko mit Insassenunfall- und/oder Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Die Bindefrist bzw. Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate inkl. Kündigungsverzicht. Gültig bei Kaufvertrags- bzw. Antragsdatum bis 30.09.2024.
Motorgeräuschpegel
Die Lärmpegeldaten wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 und der Regelung Nr. 51.03 UN/ECE [2018/798] ermittelt. > Mehr erfahren